Hygienehinweise für den Kinobetrieb:
- Um die Abstandsregeln einzuhalten, ist die Anzahl der Sitzplätze stark reduziert
- Die Online-Kartenreservierung wird empfohlen
- Sitzplätze können an nebeneinander vergeben werden, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet ist und die zusammenhängend gebucht werden können.
Die Verfügbarkeit von zusammenhängenden Plätzen ist begrentzt! - Im Gebäude besteht Maskenpflicht. Der Mund-/Nasenschutz darf erst nach Einnehmen des Sitzplatzes abgelegt werden
- Im Treppenhaus und im Kinofoyer muss der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden.
- Der Aufenthalt im Kinofoyer ist nur zum Erwerb der Eintrittskarte gestattet
- Beim Gang zur Toilette muss Mund-/Nasenschutz getragen werden
- Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen das Kino nicht besuchen
- Gemäß der Corona-Verordnung muss eine Kontaktnachverfolgung möglich sein. Aus diesem Grunde müssen Namen und Adressdaten erfasst werden
Hier finden Sie das Hygienekonzept (ab 15.09.2020) des Landes Rheinland-Pfalz
Hier finden Sie das Hygienekonzept (ab 04.06.2020) des Landes Rheinland-Pfalz